Händlerinfos
Teilnahmebedingungen / Marktordnung
Als Beschicker verpflichten Sie sich...
- einen möglichst authentischen mittelalterlichen Marktstand aufzustellen. Alle sichtbaren Teile sollten ausschließlich aus Holz und Naturplanen bestehen. Alles andere wird verdeckt. Zeituntypische Gegenstände sind nur verdeckt aufzubewahren. Als Transportmittel sind z.B. Körbe erwünscht.
- allgemeine Umgangsformen, Kleidung und Sprache in Bezug auf die mittelalterliche Zeit zu wahren.
- elektrisches Licht nur in Maßen zu verwenden; zusätzliches Licht wie Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln sind Pflicht. Feuerkörbe sind auch tagsüber zu unterhalten, Holz wird gestellt, nach der Veranstaltung muss übriges Holz an die Abgabestelle zurück gebracht werden.
- verbindlich einen Tag vor dem Veranstaltungsbeginn vor Ort zu sein, um den eigenen Stand aufzubauen. Der genaue Standplatz wird vor Ort vergeben. Der Aufbau muss bis zur Markteröffnung abgeschlossen sein. Alle Fahrzeuge müssen bis zu diesem Zeitpunkt vom Platz entfernt sein. In Anschluss daran erfolgt eine Platzbegehung und Standabnahme durch den Veranstalter.
- die Öffnungszeiten sind tägl. von 11.00 bis
23.00, Sonntags bis 19.00 h.
Aufbau-Beginn: ab Montag bis Mittwoch 21.00h.
Abbau-Beginn: am Sonntag ab 19.30 Uhr - Waren nur vor Beginn des Marktes zu liefern und auf den Platz zu fahren. Die Fahrzeuge müssen 60 Minuten vor Marktbeginn vom Platz gefahren werden.
- nur die in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen anzubieten.
- für die Reinigung Ihres Standplatzes und der Gasse davor regelmäßig selbst zu sorgen und den angefallenen Müll in den dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Strohballen dürfen ausschließlich als Deko und Sitzgelegenheit, nicht jedoch als Schlaflager verwendet werden; desweiteren ist es nicht erlaubt die Strohballen aufzuschneiden.
- nach dem Ende der Veranstaltung Ihren Standplatz so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Ihr Platz muss am Tag nach Veranstaltungsende bis 18.00 h ordnungsgemäß geräumt sein.
- Gewerbegenehmigung etc. sind für Kontrollen bereitzuhalten.
- einen funktionstüchtigen, geprüften 6 kg ABC- Feuerlöscher am Stand bereitzuhalten. (Auflage der Feuerwehr) sowie muss sichergestellt sein, dass eine reibungslose Anfahrt der Feuerwehr oder sonstige Rettungsfahrzeuge jederzeit kurzfristig geschaffen werden kann.
- eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abzuschließen.
- den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Beauftragten unbedingt Folge zu leisten
- das neue Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2008 ist strengstens einzuhalten.
Als Gastronom verpflichten Sie sich zusätzlich...
- jegliche Getränke nur in den festgelegten Bechern/ Gläsern anzubieten. Speisen sollen ebenfalls nur in Mehrweggeschirr aus Ton, Holzschalen oder mit Papierservietten verkauft werden.
- alle modernen Einrichtungen ( Spüleinrichtungen, Zapfanlagen, Warmwasserbereiter etc.) nicht einfach hinter den Stand stellen oder offen zu präsentieren, sondern sie entsprechend zu verkleiden oder abzudecken.
- alle Schläuche und Kabel mit trittsicheren Matten abzudecken, oder in Holzführungen zu legen. Diese Installationen müssen regelmäßig während des Marktes kontrolliert und instandgehalten werden.
- für die Kunden ausreichend Körbe für Abfälle an Stand aufzustellen.
Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter gleich welchen Rechtgrunds sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich vom Veranstalter verursacht wurde. Ebenso wenig haftet der Veranstalter für Ansprüche und Schäden Dritter. Der Beschicker/ Künstler/ Akteur stellt den Veranstalter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Gewerbeschein
Eine Kopie des Gewerbescheins wird vom Teilnehmer dem unterschriebenen Vertrag beigelegt.
Diese Teilnahmebedingungen und Marktordnung sind Vertragsbestandteil. Durch die Unterschrift des Vertrags verpflichtet sich der Beschicker/ Künstler /Akteur, diese einzuhalten.